A) Vermittlung

Mediation ist ein freiwilliger und vertraulicher Konfliktmanagementprozess, bei dem eine unparteiische Person, beispielsweise ein Anwalt, als Mediator eingesetzt wird, um eine gemeinsame Basis zu finden. Ziel des Mediators ist es, mit den verschiedenen Parteien eine Lösung zu finden, die den Interessen beider Parteien gerecht wird.

Die Praxis der Mediation ist zweifellos die älteste und natürlichste Methode zur Lösung einer Konfliktsituation.

Im Kontext eines Konflikts, der Zivil-, Handels- oder Familienangelegenheiten betrifft, kann das Mediationsverfahren in Betracht gezogen werden, um eine für beide Parteien akzeptable Einigung zu finden, ohne dass ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden muss.

Der Mediator wird auf der Grundlage einer guten Kommunikation und einer neutralen Haltung nach einem Weg suchen, Ihnen bei der Lösung des Konflikts zu helfen und gleichzeitig eine für alle Mitglieder der Familie oder Personengruppe akzeptable gemeinsame Basis zu finden anerkannter Mediator.

Mehrere Mitglieder unserer Kanzlei sind zertifizierte Mediatoren. Unsere Kanzlei bietet Ihnen diese alternative Methode zur Konfliktlösung in  Familien-  (Paar- oder Familien-),  Zivil-  und Handelsangelegenheiten an . Im Rahmen der Mediation versuchen die Teilnehmer mit Hilfe einer neutralen Person, die den Austausch und die Kommunikation fördert und Hinweise gibt, eine gütliche Einigung zu finden. Im Rahmen eines Verfahrens, bei dem es um Justiz und Gesetz geht, dürfte der Prozess für jede Partei länger und teurer werden.

Der in Kommunikation und fundierten Verhandlungstechniken geschulte Mediator sucht die Interessen beider Parteien sowie eine Lösung, die dauerhaft und für alle zufriedenstellend ist. Während des gesamten Prozesses ist der Mediator anwesend, um die Kommunikation zu erleichtern, die Parteien anzuleiten und zu beraten und die Optionen zu prüfen, die den beteiligten Parteien zur Verfügung stehen, um sie zu einer gütlichen Einigung zu führen. Der Mediator hat daher keine Entscheidungsbefugnis und kann den Streit nicht lösen.

Am 18. Juni 2018 wurde ein Gesetz erlassen, „das verschiedene Bestimmungen im Zivilrecht und Bestimmungen zur Förderung alternativer Formen der Streitbeilegung enthält“. Dieses Gesetz zielt insbesondere darauf ab, alternative Methoden der Streitbeilegung zu fördern und als solche einzusetzen Priorität haben, wenn die Situation es zulässt. Darüber hinaus kann der Richter manchmal eine Mediation anordnen, wenn alle Parteien damit einverstanden sind.

Kontaktieren Sie  unsere Anwaltskanzlei ULPIANUS mit Sitz in Brüssel, um die Hilfe eines zugelassenen Mediators zu erhalten. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und Auskünfte telefonisch, per E-Mail oder zur Terminvereinbarung zur Verfügung.

B) Kollaborationsrecht

Kollaboratives Recht ist definiert als ein freiwilliger und vertraulicher Prozess zur Beilegung von Streitigkeiten durch Verhandlungen. Es verwendet spezifische Techniken des Konfliktmanagements, des Zuhörens und der Verhandlung.

Der kollaborative Anwalt ist bestrebt, seinen Mandanten aus der einzigartigen Perspektive zu beraten, eine Verhandlungslösung zu finden. Das Erreichen einer Einigung ist daher seine einzige Aufgabe. Wenn die Verhandlung fehlschlägt, zieht er sich zurück.

Das Kollaborationsrecht setzt das Fehlen oder die Aussetzung eines aggressiven Verfahrens und das Fehlen einer Bedrohung für den Rückgriff auf ein solches Verfahren voraus. Es beinhaltet die Zusammenarbeit von Anwälten, die Ermittlung der Interessen und Bedürfnisse beider Parteien und der Kinder, den Informationsaustausch in gutem Glauben, die Vertraulichkeit und die Umsetzung wirksamer Kommunikationsregeln.

Der kollaborative Anwalt wird daher im Familienrecht helfen:

  • respektvoll und strukturiert verhandeln
  • Stellen Sie eine vollständige Kommunikation her und tauschen Sie Informationen aus, die für die Konfliktlösung nützlich sind
  • Erkunden Sie die verschiedenen freundlichen Siedlungsmöglichkeiten
  • Finden Sie kreative Lösungen, um die Bedürfnisse und Prioritäten des Kunden sowie der Kinder zu erfüllen
  • Beilegung von Familienstreitigkeiten ohne Rechtsstreitigkeiten